ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DER LANDAU MEDIA GMBH & CO. KG

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

Alle gegenwärtigen und künftigen Leistungen der Landau Media GmbH & Co. KG (nachfolgend: Auftragnehmer) erfolgen zu den nachfolgenden Bedingungen, die der Auftraggeber (nachfolgend: Kunde) mit der Auftragserteilung ausdrücklich anerkennt. Der Auftragnehmer erbringt seine vertraglichen Leistungen in den Bereichen Medienbeobachtung, Pressespiegel sowie im Bereich der Medienanalyse. Es gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnisnahme durch den Auftragnehmer nicht Vertragsinhalt, auch wenn er diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind gewerbliche und freiberufliche Nutzer (Unternehmen).
Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

§ 2 Vertragsabschluss

a) Medienbeobachtung
Mit der schriftlichen Auftragserteilung zur Medienbeobachtung bietet der Kunde dem Auftragnehmer den Abschluss eines MedienrechercheVertrages (Beobachtungsauftrag sowie die darin enthaltenen einzelnen Suchbegriffe, Stichworte oder Themengebiete) an. Der Kunde ist gleichzeitig der Rechnungsempfänger. Benennt der Kunde einen von ihm abweichenden Rechnungsempfänger, so bleibt dieser Vertragspartner des Auftragnehmers, es sei denn, der benannte Rechnungsempfänger tritt ausdrücklich in die Vertragsbeziehung mit dem Auftragnehmer ein. Der Auftragnehmer nimmt das Vertragsangebot an, indem die Medienrecherche nach Prüfung des Angebotes eingeleitet wird. Der Kunde erhält darüber eine schriftliche Bestätigung. Der Auftragnehmer ist nicht dazu verpflichtet, einzelne Aufträge anzunehmen.

Im Falle der Ablehnung eines Auftrages wird der Kunde unverzüglich informiert. Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit jederzeit den Gegenstand (Suchbegriffe, Stichworte oder Themengebiete) seines RechercheAuftrages ändern, indem er dem Auftragnehmer seinen Änderungswunsch schriftlich übermittelt und der Auftragnehmer die Änderung bestätigt. Der geänderte Suchauftrag kann jedoch erst frühestens einen Werktag nach Zugang des Änderungswunsches berücksichtigt werden. Der Kunde erhält für die Auftragsänderung eine schriftliche Änderungsbestätigung per EMail. Es gelten die dort von dem Auftragnehmer bestätigten Änderungstermine.

b) Press review
Der PressespiegelAuftrag beginnt nach schriftlicher Auftragserteilung durch den Kunden an den Auftragnehmer. Die Voraussetzung für die Erstellung elektronischer Pressespiegel für den Kunden ist das Bestehen eines wirksamen Vertrages zur digitalen Belieferung mit der PMG PresseMonitor GmbH, Berlin.

c) Media analysis

Der Media analysisAuftrag beginnt nach schriftlicher Auftragserteilung durch den Kunden an den Auftragnehmer. Ziffer a) Satz 3 gilt entsprechend.

§ 3 Kundenportale

a) Einzelplatzlizenz
Der Kunde erhält Zugang zu elektronischen Kundenportalen des Auftragnehmers in Form einer Einzelplatznutzerlizenz. Über diese Portale werden dem Kunden Hinweise auf Suchergebnisse mitgeteilt.

b) Previews

Für ausgewählte Medien werden dem Kunden in diesen Kundenportalen Previews von für ihn gefundenen Medieninhalten zur Verfügung gestellt. Die kopiergeschützten Previews dienen ausschließlich dazu, über gefundene Medien zu informieren. Eine über die Anzeige in den Kundenportalen hinausgehende Vervielfältigung und Verbreitung bedarf einer zusätzlichen Lizenzierung.

c) Digitale Bereitstellung

Wenn der Kunde einen PressespiegelAuftrag erteilt oder im Bereich Medienbeobachtung eine digitale Belieferung beauftragt and licenses für elektronische 
Press review erworben hat, stehen die Suchergebnisse in digitaler Form über die Kundenportale zur Verfügung.
d) Dauer der Bereitstellung von Daten / Deaktivierung von Kundeportalen 
Unabhängig von der Art der bestellten Leistung gilt als vereinbart, dass der Auftragnehmer die elektronisch gespeicherten Trefferinhalte je nach Lizenzvereinbarung mit den Lizenzgebern, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres nach elektronischer Bereitstellung für den Kunden endgültig löscht. Für die Metadaten der Treffer im Kundenportal gilt, dass diese für den
Fall, dass der Kunde keine Leistungen bei dem Auftragnehmer mehr beauftragt hat bzw. der jeweilige Auftrag beendet wurde, nach Ablauf von 3 Jahren ebenfalls endgültig gelöscht werden. 
Kundenportale und deren Zugänge werden sechs Monate nach einer durch den Kunden erklärten Beendigung eines Auftrages automatisch deaktiviert, sofern dem Kundenportal keine aktiven Aufträge zugeordnet sind.
Eine Deaktivierung eines Kundenportals erfolgt auch dann, wenn sich der Kunde für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten nicht mehr in das Kundenportal eingeloggt bzw. daraus keine Alert Mail erhalten hat. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde nicht ausdrücklich erklärt hat, dass er die laufenden Aufträge beenden möchte. Bereits deaktivierte Kundenportale können durch Mitteilung des Kunden wieder aktiviert werden. Deaktivierte Kundenportale werden nach Ablauf eines Jahres gelöscht.

e) Auftragserteilung

Über die Kundenportale kann die Beauftragung einzelner Leistungen nach Unterzeichnung der Nutzungsbedingungen durch den Kunden online erfolgen. Der Auftragnehmer stellt dem Kunden eine Zugangskennung und ein Passwort zur Verfügung, womit er Zugang zu den Kundenportalen erhält und worüber er auch Leistungen bei dem Auftragnehmer anfordern kann. Verliert ein Kunde die Zugangskennung und/oder das Passwort zu den Kundenportalen, muss er den Verlust unverzüglich dem Auftragnehmer melden, wobei ein Fax oder eine E-Mail genügt. Gleiches gilt, wenn Personen, denen eine Zugangskennung und/oder Passwort erteilt wurden, das Unternehmen des Kunden verlassen haben. Unterbleibt eine entsprechende Anzeige, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Gewähr für Schäden, die aus der weiteren Nutzung der Zugangskennung und/oder des Passwortes herrühren. Der Kunde hat überdies sicherzustellen, dass die Zugangskennung und/oder das Passwort nicht durch Unbefugte genutzt werden können. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass die Zugangskennung und/oder das Passwort abhandengekommen sind oder von Personen genutzt werden, die nicht oder nicht mehr zu dem Unternehmen des Kunden gehören. Gleiches gilt bei Nutzung der Zugangskennung und/oder des Passwortes durch Unbefugte. Ein Vertrag kommt im Kundenportal dadurch zustande, dass der Kunde auf eine Annahmeerklärung des Auftragnehmers ausdrücklich verzichtet. Der Kunde kann seinerseits schriftlich (auch per E-Mail) seine Beauftragung innerhalb einer Stunde nach Auftragserteilung widerrufen. Nach Erbringung der bestellten Leistung ist ein Widerruf nicht mehr möglich.

f) Anlegen eigener Meldungen

Kunden, die in ihren Kundenportalen eigene Meldungen anlegen, haben selbständig dafür zu sorgen, dass sie über die dafür notwendigen Rechte gemäß Urheber- und Markenrecht verfügen. Der Auftragnehmer wird von allen Ansprüchen Dritter freigestellt, die aufgrund dieser vom Kunden selbst angelegten Meldungen gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht werde.

§ 4 Vertragslaufzeit, Gefahrübergang

Beide Vertragsparteien können den Medienbeobachtungs-Vertrag, den Pressespiegel-Vertrag und/oder den Medienanalyse-Vertrag monatlich mit Wirkung zum Ablauf des Folgemonats kündigen. 
Verträge haben eine Mindestlaufzeit von zwei Monaten. Die vorstehende Regelung gilt nicht für Jahresverträge oder andere Verträge mit abweichender Laufzeit. Für Jahresverträge gilt, dass die Mindestlaufzeit dieser Verträge ein Jahr beträgt und sie nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden können. Erfolgt die Kündigung eines Jahresvertrages nicht fristgemäß in schriftlicher Form (Brief, Fax oder E-Mail sind ausreichend), so verlängert sich der Jahresvertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Für Verträge mit abweichender Laufzeit gelten die darin vereinbarten Kündigungsfristen. 
Werden dem Kunden Medieninhalte (Artikel-Clippings, Radio-/TV- Meldungen etc.) nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit geliefert und sind diese noch während der Vertragslaufzeit erschienen und zeitnah an den Kunden versandt worden, so beeinflusst dies den Zeitpunkt der vereinbarten Vertragsbeendigung 
nicht. Insoweit bleibt auch der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers hinsichtlich dieser Meldungen uneingeschränkt bestehen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem Verstoß gegen vertragliche Pflichten, namentlich bei einem Zahlungsverzug von mehr als sechs Wochen, vor. Einer vorherigen Abmahnung seitens des Auftragnehmers bedarf es dabei nicht. Die Kündigung von Verträgen, die keine Jahresverträge und keine Verträge mit abweichender Laufzeit sind, kann durch einfachen oder eingeschriebenen Brief, Fax oder EMail erfolgen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs and der zufälligen Verschlechterung der Leistung des Auftragnehmers geht mit der Übergabe, bei Versendung der Leistung mit Auslieferung der Leistung an den Spediteur, an den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Der Übergabe steht es im Übrigen gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

§ 5 Vertragsleistung

a) Preise
Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, gelten die in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuellen Preisliste festgelegten Preise als vereinbart. Die Preise können durch den Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von einem Monat angepasst werden. Der Kunde hat aus Anlass einer Preiserhöhung kein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Erhöhen sich für den Auftragnehmer die Bezugspreise für beauftragte Fremdleistungen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Preiserhöhungen an seine Kunden weiterzugeben.

Diese Fremdleistungen sind rechtlich unabhängig von dem mit dem Auftragnehmer im Übrigen abgeschlossenen Vertrag, insbesondere lassen Leistungsstörungen wegen der Erbringung dieser Fremdleistungen den mit dem Auftragnehmer im Übrigen abgeschlossenen Vertrag unberührt. Dies gilt in erster Linie für die Frage des Verzuges und des Erfüllungsanspruches. Fallen Fremdleistungen dieser Art im Nachhinein vollständig oder teilweise weg, so bleibt der mit dem Auftragnehmer abgeschlossene Vertrag im Übrigen bestehen.

b) Zahlung

Der Kunde erhält monatliche Abrechnungen. Der Rechnungsbetrag ist mit der Rechnungserteilung zur Zahlung innerhalb von sieben Tagen nach dem Rechnungsdatum fällig. Die Zahlung des Kunden ist bewirkt, sobald der Rechnungsbetrag auf dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben ist.

Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes or eine Aufrechnung seitens des Kunden ist nur dann zulässig, wenn dessen Gegenforderung von dem Auftragnehmer nicht bestritten wird oder rechtskräftig festgestellt ist.

Für jede Mahnung, die der Auftragnehmer dem Kunden innerhalb des Verzuges zustellt, wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 EUR pro versandte Mahnung erhoben.

Wenn sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet, ist der Auftragnehmer zur Deaktivierung sämtlicher Kundenportale des Kunden und einer Stornierung aller seiner laufenden Aufträge berechtigt. Der Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es hierzu einer gesonderten Mahnung bedarf, wenn der Kunde 30 Tage nach Fälligkeit seiner Rechnung auf diese keine Zahlungen leistet. Für die Reaktivierung eines Kundenportals und die Fortführung bereits erteilter Aufträge nach eingetretenem Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer eine Servicegebühr auf der Grundlage seiner aktuellen Preisliste berechnen.

c) Umfang, Anpassung und Ausschluss der Leistungserbringung

Basis für die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer ist das durch ihn bereitgestellte Medienprogramm. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, das bestehende Medienprogramm aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen einseitig anzupassen, solange dadurch keine Beeinträchtigung der vertraglich übernommenen Verpflichtungen einhergeht. Soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist, haben die Kunden des Auftragnehmers nicht das Recht zu bestimmen, anhand welcher Quellen eine Medienrecherche durchzuführen ist.

Dem Auftragnehmer steht das Recht zu, sämtliche dem Kunden zur Verfügung gestellten Kundenportale und deren Schnittstellen weiterzuentwickeln, zu verändern, Updates zu verwenden, Layouts zu ändern, Analysemethoden zu verändern u.ä., soweit dadurch die dem Kunden vertraglich versprochene Leistung ihrem Wesen nach nicht verändert wird.

Eine vertragsgemäße Belieferung des Kunden mit MedienInhalten im Bereich Medienbeobachtung, Press review and Medienanalyse erfolgt immer unter der Bedingung der richtigen und rechtzeitigen Belieferung des Auftragnehmers durch dessen Zulieferer mit den entsprechenden Medieninhalten (wie z. B. Zeitungs and Zeitschriftenmaterial, WebContent, TV and Radiobeiträge). Für den Fall, dass die Nichtbelieferung von dem Auftragnehmer nicht zu vertreten ist, wird er von seiner Lieferverpflichtung freigestellt. Bei Nichtverfügbarkeit der Leistung wird der Kunde umgehend informiert.

d) Erreichbarkeit / Reaktionszeiten

Der telefonische Customer service des Auftragnehmers ist von montags bis donnerstags in der Zeit von 09.00 h bis 18:00 h und freitags von 9.00 h bis 17:00 h erreichbar. Die Reaktionszeit zwischen Montag und Freitag liegt bei 48 Stunden (Wochenenden und Feiertage ausgeschlossen).

Die Kundenportale und deren Schnittstellen “API” sind an sieben Tagen der Woche für 24 Stunden verfügbar und haben eine Leistungsabdeckung von durchschnittlich 97 Prozent während der Betriebszeit. Die Verfügbarkeit berechnet sich aus der Anzahl der Stunden, in denen die Kundenportale funktionsfähig sind, geteilt durch die Gesamtstundenzahl der Betriebszeit innerhalb des jeweiligen Abrechnungszeitraumes. Ausfallzeiten, die sich aus den nachstehenden Ereignissen ergeben, zählen nicht zur Betriebszeit.
Dazu gehören: Wartungsarbeiten, sofern sie 24 Stunden zuvor angekündigt wurden, Angriffe auf interne oder externe Netzwerke, die nicht abgewehrt werden 
können, alle Ereignisse höherer Gewalt, alle Maßnahmen, die der Behebung von Störungen dienen, eigene Versäumnisse des Kunden, soweit sie seine eigenen Mitwirkungspflichten betreffen und Leistungs-Hindernisse, denen der Kunde vorher zugestimmt hat.
Weitergehende Erreichbarkeiten und Reaktionszeiten können nur einzelvertraglich vereinbart werden. Unvermeidbare Ausfallzeiten aufgrund geplanter Wartungsarbeiten werden dem Kunden rechtzeitig im Voraus elektronisch (z. B. per E-Mail) mitgeteilt.

§ 6 Leistungsbeschreibung und besondere Mitwirkungs- pflichten des Kunden bei der Nutzung der API

Die API ermöglicht es dem Kunden, die im Kundenportal dargestellten Daten in eigenen Anwendungen or Datenbanken nutzen zu können (s.o.). Der Auftragnehmer stellt dem Kunden die Nutzung der in der Dokumentation näher beschriebenen API in dem dort näher beschriebenen Funktionsumfang und unter den dort ebenfalls genannten Funktionsvoraussetzungen und technischen Beschränkungen zur Verfügung. Die Dokumentation kann unter https://api.mediaaccount.de/ abgerufen werden.
Der Auftragnehmer stellt dem Kunden die erforderlichen Zugangsdaten in Form eines APIKeys zur Nutzung der API zur Verfügung.
Der Kunde ist allein für die Implementierung der API sowie für die Installation, den Betrieb und die Wartung seiner Anwendung, einschließlich der Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Regelungen, Vorschriften und der anderen Anforderungen Dritter verantwortlich. Der Kunde muss selbst die technischen Anforderungen erfüllen, die in der Leistungsbeschreibung und der Dokumentation festgelegt sind. Für den Fall, dass der Kunde die API innerhalb einer Anwendung verwendet, die auf Plattformen von Drittanbietern vertrieben werden, liegt es in der alleinigen Verantwortung des Kunden, alle Anforderungen und Nutzungsbedingungen dieser Plattformen von Drittanbietern zu erfüllen.
Falls der Auftragnehmer kostenlose Mehrleistungen über die vertraglich geschuldeten Leistungen hinaus erbringt, begründet dies keinen Rechtsanspruch für zusätzliche Mehrleistungen in der Zukunft. Der Auftragnehmer kann dem Kunden nach eigenem Ermessen zur Anleitung and Hilfestellung bei der Implementierung SoftwareEntwicklungsKits or CodeBeispiele bereitstellen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Entwicklung von CodeBeispielen fortzusetzen oder diese jederzeit funktionsfähig oder verfügbar zu halten. CodeBeispiele eignen sich nicht für den Einsatz in Produktionsumgebungen und werden nur zu Test oder Ausbildungszwecken zur Verfügung gestellt.
Ist für die vertraglich vorgesehene Nutzung der API eine Offenlegung der Zugangsdaten an Dritte erforderlich, so ist der Kunde allein dafür verantwortlich, angemessene und wirksame Vorkehrungen zu treffen, um die Zugangsdaten vor Missbrauch oder unberechtigtem Zugriff zu schützen. Insbesondere dürfen die Zugangsdaten nicht im Klartext der Konfigurationsdateien gespeichert und nicht über unverschlüsselte öffentliche Netzwerkverbindungen übertragen werden. Der Kunde ist verpflichtet, alle Sicherheitsvorkehrungen, funktionale and sonstige Beschränkungen der API einzuhalten. Insbesondere darf der Kunde keine Schutz or Authentifizierungsmechanismen ändern, entfernen, abschalten, deaktivieren oder anderweitig umgehen oder APIMethoden für andere als die vorgesehenen oder ausdrücklich dokumentierten Zwecke missbrauchen.
Wenn der Auftragnehmer eine neue Version der API zur Verfügung stellt, muss der Kunde die neue Version der API innerhalb eines angemessenen Zeitraumes ab der Ankündigung der neuen APIVersion in seine Anwendung implementieren, wobei der Umfang der Änderungen, die Entwicklungszeit and die berechtigten Interessen des Kunden, einschließlich der individuellen Kapazitäten des Kunden zu berücksichtigen sind. Insbesondere im Hinblick auf die laufende Entwicklung der API kann der Auftragnehmer neue Versionen der API mit einem zusätzlichen oder anderen Funktionsumfang einführen. Darüber hinaus kann der Auftragnehmer veraltete Versionen der API einstellen, sofern die Einstellung unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien für den Kunden angemessen ist. Der Kunde wird drei Monate im Voraus elektronisch (per EMail) über eine Einstellung der veralteten Version informiert. Der
Auftragnehmer wird den Kunden über Aktualisierungen der API per E-Mail informieren. Der Kunde darf die API außer in den gesetzlich zugelassenen Fällen (§§ 69d, 69s UrhG) weder modifizieren, bearbeiten, umarbeiten, dekompilieren, zurückentwickeln (Reverse Engineering), disassemblieren, übersetzen noch in anderer Weise versuchen, diese in Quellsprache (source code) umzuschreiben.
Die durch die API und auf der API-basierenden RSS-Feeds bereitgestellten Links zu Online-Meldungen, TV-, Radio sowie Print-Previews und Medienblättern mit digitalen Inhalten sind für den internen Gebrauch des Kunden vorgesehen. Eine Weitergabe an Dritte und/oder öffentliche Verbreitung ist nicht gestattet. Entsprechende Rechte zu weitergehenden Nutzungen hat der Kunde selbst von denjenigen Rechteinhabern zu erwerben, welche diese Nutzungsrechte einräumen können.

Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich darauf stützen, dass er gegen die vorgenannten Verpflichtungen verstößt und die Rechteinhaber den Auftragnehmer direkt in Anspruch nehme.

§ 7 Gewährleistung

Aus urheberrechtlichen und technischen Gründen ist der Auftragnehmer darauf angewiesen, dass seine vertraglich geschuldete Tätigkeit der Medienbeobachtung, dem Pressespiegel und der Media analysis durch Rechercheure, also auf menschlicher Leistung basierend, erbracht wird. Es kann keine Gewähr für die Vollständigkeit der Medienauswertung übernommen werden. Der Kunde kann keinerlei Rechte geltend machen, die darauf beruhen, dass von dem Auftragnehmer nicht alle Erwähnungen, die den in dem Auftrag bezeichneten Suchbegriffen entsprechen, recherchiert werden konnten.
Erhält der Kunde Medieninhalte, die nicht vertragsgemäß sind, so kann er diese innerhalb einer Frist von 30 Tagen unter Beifügung der fehlerhaften Medieninhalte schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer reklamieren. Bei berechtigten Reklamationen erhält er eine Gutschrift in Höhe des jeweiligen Medienpreises, die mit zukünftigen Forderungen des Auftragnehmers verrechnet wird. Ein Anspruch auf Nachlieferung ist im Übrigen ausgeschlossen, sofern die Nachlieferung aus tatsächlichen Gründen unmöglich ist und der Auftragnehmer diese Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat.

Ehe ein Kunde Ansprüche wegen Nicht oder Schlechtleistung geltend machen kann, muss er den Aufragnehmer zur Nachbesserung auffordern. Wegen der Durchführung der Nachbesserung gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 8 Haftungsausschluss

Die Haftung des Auftragnehmers bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich auf den vertragstypischen Durchschnittsschaden. Gleiches gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Mit Ausnahme der Arglist verjähren Schadensansprüche wegen eines Mangels innerhalb eines Jahres nach Ablieferung der vertraglichen Leistung.
Der Kunde haftet selbst für sämtliche Schäden, die mit dem unbefugten Umgang der Zugangskennungen und/oder Passwörter für die Kundenportale in Zusammenhang stehen.

Eine Haftung des Auftragnehmers kann auch nicht dadurch hergeleitet werden, dass in Medien, die nicht zum Medienprogramm des Auftragnehmers gehören, potenzielle Suchtreffer existieren. 
Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftragnehmer die Nutzung von Quellen, die sich in den Händen Dritter (DrittQuellen)
befinden, unmöglich gemacht wird, ohne dass den Auftragnehmer hieran ein Verschulden trifft. Dies gilt unbeschadet der Frage, ob dies aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen geschieht.

Die Haftung des Auftragnehmers ist auch dann ausgeschlossen, wenn nach Vertragsschluss der Zugriff auf DrittQuellen eingeschränkt, beschränkt oder völlig ausgeschlossen wird, ohne dass ihn hieran ein Verschulden trifft.

§ 9 Urheberrecht

a) PapierLieferungen
Gelieferte Medienblätter mit ArtikelClippings (oder andere Auswertungsunterlagen) sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur im Rahmen der urheberrechtlichen Bestimmungen genutzt werden. Eine weitergehende Nutzung der übersandten Materialien, insbesondere ihre Vervielfältigung und Verbreitung ohne entsprechende Lizenzvereinbarungen, ist unzulässig.

Der Auftragnehmer hat im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund einer nicht vertragsgemäßen Nutzung der gelieferten Medieninhalte einen Freistellungsanspruch gegen den Kunden, sofern diese auf der Verletzung der urheberrechtlichen Bestimmungen beruht.
b) Elektronische Lieferung
Die elektronische Belieferung des Kunden mit Medieninhalten kann auf Grundlage entsprechender Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern erfolgen. Sofern keine bilateralen Vereinbarungen zwischen Kunden und Rechteinhaber vorliegen, ist der Abschluss eines Vertrags des Kunden mit der PMG Presse-Monitor GmbH (PMG) über die digitale Belieferung notwendig. Die Einhaltung der Vertragsbedingungen ist durch den Kunden sicherzustellen.

Die von dem Auftragnehmer gelieferten TV- und Radio-Mitschnitte sind urheberrechtlich geschützt. Jede Bearbeitung, Weitergabe an Dritte, wenn auch nur auszugsweise, öffentliche Aufführung oder Vervielfältigung verstößt gegen urheberrechtliche Bestimmungen und kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

Die von dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Medienbeiträge dürfen seitens des Kunden ausschließlich zu eigenen, innerbetrieblichen Dokumentations- oder Informationszwecken im Rahmen der urheberrechtlichen Bestimmungen verwendet werden. Jede öffentliche Aufführung, Vorführung oder sonstige Weitergabe an Dritte der von dem Auftragnehmer übermittelten Medienbeiträge ist nicht zulässig. Ferner ist die Nutzung der Medienbeiträge zu Werbe-, Public Relations- beziehungsweise Schulungszwecken ausdrücklich nicht gestattet. Eine Bearbeitung der durch den Auftragnehmer übermittelten Medienbeiträge ist unzulässig.

Nicht bestellte Medienbeiträge sind umgehend an den Auftragnehmer zurückzusenden. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen stellt der Kunde den Auftragnehmer im Falle der Verletzung Rechte Dritter vor Ansprüchen dieser in vollem Umfang frei. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass
eine Belieferung von TV- und Radio-Mitschnitten, in denen die beauftragten Suchtreffer enthalten sind, nur dann erfolgen kann, sofern zwischen dem Auftragnehmer und den Sendeanstalten eine vertragliche Vereinbarung dahingehend besteht, dass diese Beiträge oder Teile von diesen von dem Auftraggeber mitgeschnitten und/oder weiterverwertet werden dürfen (Lizenzen oder Mitschnittvereinbarungen).

§ 10 Höhere Gewalt

Nicht vorhersehbare Ereignisse oder höhere Gewalt, die eine nur unvollständige Auswertung oder den völligen Wegfall der Auswertung des Medienprogramms, die Erstellung von Pressespiegeln und die Erstellung von Medienanalysen nach sich ziehen, hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. Das Gleiche gilt auch für den Fall eines Streiks, den der Auftragnehmer nicht unmittelbar selbst zu vertreten hat.

§11 Schlussbestimmungen

Für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Keine Anwendung finden die Vorschriften des UNKaufrechts. Gerichtsstand ist Berlin. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über das Abweichen der hier vorgesehenen Form. Erfüllungsort ist der jeweils aktuelle Geschäftssitz der Auftragnehmer.

§12 Datenschutz

Der Kunde ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung and Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen, die Anmeldung zu dem EMailBenachrichtigungsdienst notwendigen personenbezogenen Daten ausführlich unterrichtet worden.
Der Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Die Website des Auftragnehmers, sowie die Kundenportale werden durch eine AnalyseSoftware ausgewertet. Durch die Nutzung der Webseiten wird eine anonymisierte Erfassung der IPAdresse
des Kunden gespeichert, genutzt, verwertet und an Dritte weitergegeben, um die Nutzung der Webseiten von Landau Media auszuwerten. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden, dass seine anonymisierte IPAdresse für diese Zwecke gespeichert, genutzt, verwertet und an Dritte weitergegeben werden darf.

§13 Salvatorische Klausel

Sofern eine der vorstehenden Klauseln unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt automatisch die gesetzliche Regelung, die den rechtlichen and wirtschaftlichen Interessen beider Parteien am nächsten kommt.

Stand 11/2023